29. Dezember 2012

Servicepauschale


Da KUSELVER mittlerweile viele Serviceleistungen bietet, die einen immer größeren Personal- und Administrationsaufwand notwendig machen, heben wir ab 1.1.2013 eine Servicepauschale pro Shopbetreiber ein.

Die Servicepauschale gewährleistet:
-       eine jurierte Plattform zur Einhaltung des Qualitätsanspruches
-       keine versteckten Händlershops und Händlerware
-       keine Massenartikel
-       Einhaltung der Richtlinien für einen fairen Verkaufsmarktplatz
-       Pflege von großen Fancommunities in allen wichtigen Social Medias ( Facebook, Twitter, Pinterest,
      Blogger, …)
-       regelmäßige begleitende Marketing- und PR-Aktivitäten wie Newsletter-Versand, Folderdownload, ….
-       laufendes Webhosting, technische Wartung und Updates der Verkaufsplattform
 
Höhe und Einzug der Servicepauschale:
Die Servicepauschale pro Shopbetreiber beträgt € 1,95 / Monat und stellt ein fixes jährliches Entgelt dar, das bei Shopfreischaltung automatisch für 12 Monate im Voraus per Lastschrift eingezogen wird. Die Servicepauschale wird in der Folge jährlich eingezogen. Bei Shoplöschung erfolgt keine aliquote Rückverrechnung.

Euer KUSELVER-Team
www.kuselver.com

 

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