Europäische Richtlinie über Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU)
Ab
1.8.2012 tritt in
Deutschland eine Gesetzesänderung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
in Kraft, die einen besseren Schutz von Verbrauchern im
elektronischen Geschäftsverkehr erreichen soll. Unter Vorwegnahme der
europäischen Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU) hat
Deutschland nun
frühzeitig
reagiert und den § 312g BGB eingeführt. Deutschland
hat damit als erster Mitgliedsstaat einen Teil der Richtlinie
umgesetzt.
Die
angesprochene Richtlinie ist in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Österreich, bis spätestens
13.12.2013 in nationales Gesetz umzusetzen und soll
so sicherstellen, dass Verbraucher bei Abgabe ihrer Bestellung zweifelsfrei
erkennen können, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst
wird.
Im
E-Commerce wird die Umsetzung der Richtlinie unter dem Begriff “Button-Lösung”
zusammengefasst. Es geht aber um weit mehr als nur um die Anpassung von
Buttons. Für Webshops erfordert das neue
Gesetz Eingriffe in den
Bestellprozess. Zum
Abschluss des Bestellprozesses, müssen künftig umfangreiche
Informationspflichten und die vielzitierte
Anpassung der
“Bestell-Buttons” vorgenommen
werden.
Deutsche "Button-Lösung"
Die „Button-Lösung“ in Deutschland sieht vor, dass KonsumentInnen eindeutig und unmissverständlich darüber informiert werden müssen, dass die Bestellung eine finanzielle Verpflichtung begründet.
Wenn
beim Bestellvorgang eine Schaltfläche für die Bestellung vorgesehen ist, muss
der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung
verpflichtet. Daher muss diese Schaltfläche zukünftig mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ klar
leserlich beschriftet sein. Weiters wäre auch „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ möglich bzw. ähnlich dem
Bestätigungskästchen der AGB eine Bestätigung (Verbraucher muss aktiv den
Hacken dafür setzen) im Sinne von „Hiermit
verpflichte ich mich zu einer Zahlung“. Ganz und gar inakzeptabel
sind die bisher häufig verwendeten Bezeichnungen wie z.B. „bestellen“ oder
„Bestellung abschließen“. Wird mittels Bestellbutton nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht
hingewiesen, kommt auch kein wirksamer Vertrag
zustande.
Unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons müssen außerdem Informationen,
wie zum Beispiel der Gesamtpreis, wesentliche Merkmale der Ware bzw.
Dienstleistung oder Mindestlaufzeit des Vertrages und
gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten zur Verfügung gestellt
bekommt angegeben werden.
Für Österreich gibt es bezüglich der Umsetzung
der Europäischen Richtlinie noch kein
beschlossenes Gesetz – muß erst bis Ende 2013 in ein nationales
Gesetz umgesetzt werden.
Da KUSELVER seinen Sitz in Österreich hat und
somit dem österreichischen Recht
unterliegt, sind wir bemüht gegebenenfalls alle relevanten Änderungen im Sinne
des E-Commerce rechtzeitig umzusetzen, um Euch weiterhin einen reibungslosen
Verkauf über unsere Plattform zu ermöglichen.
Euer KUSELVER-Team
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen