3. August 2012

Infos zur Europäischen Richtlinie über Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU)







Europäische Richtlinie über Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU)
Ab 1.8.2012 tritt in Deutschland eine Gesetzesänderung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft, die einen besseren Schutz von Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr erreichen soll. Unter Vorwegnahme der europäischen Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (RL 2011/83/EU) hat Deutschland nun frühzeitig reagiert und den § 312g BGB eingeführt. Deutschland hat damit als erster Mitgliedsstaat einen Teil der Richtlinie umgesetzt.

Die angesprochene Richtlinie ist in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Österreich, bis spätestens 13.12.2013 in nationales Gesetz umzusetzen und soll so sicherstellen, dass Verbraucher bei Abgabe ihrer Bestellung zweifelsfrei erkennen können, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird.

Im E-Commerce wird die Umsetzung der Richtlinie unter dem Begriff “Button-Lösung” zusammengefasst. Es geht aber um weit mehr als nur um die Anpassung von Buttons. Für Webshops erfordert das neue Gesetz Eingriffe in den Bestellprozess. Zum Abschluss des Bestellprozesses, müssen künftig umfangreiche Informationspflichten und die vielzitierte Anpassung der “Bestell-Buttons” vorgenommen werden.


Deutsche "Button-Lösung"
Die „Button-Lösung“ in Deutschland sieht vor, dass KonsumentInnen eindeutig und unmissverständlich darüber informiert werden müssen, dass die Bestellung eine finanzielle Verpflichtung begründet.
Wenn beim Bestellvorgang eine Schaltfläche für die Bestellung vorgesehen ist, muss der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Daher muss diese Schaltfläche zukünftig mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ klar leserlich beschriftet sein. Weiters wäre auch „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ möglich bzw. ähnlich dem Bestätigungskästchen der AGB eine Bestätigung (Verbraucher muss aktiv den Hacken dafür setzen) im Sinne von „Hiermit verpflichte ich mich zu einer Zahlung“. Ganz und gar inakzeptabel sind die bisher häufig verwendeten Bezeichnungen wie z.B. „bestellen“ oder „Bestellung abschließen“. Wird mittels Bestellbutton nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht hingewiesen, kommt auch kein wirksamer Vertrag zustande.

Unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons müssen außerdem Informationen, wie zum Beispiel der Gesamtpreis, wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung oder Mindestlaufzeit des Vertrages und gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten zur Verfügung gestellt bekommt angegeben werden.


Für Österreich gibt es bezüglich der Umsetzung der Europäischen Richtlinie noch kein beschlossenes Gesetz – muß erst bis Ende 2013 in ein nationales Gesetz umgesetzt werden.

Da KUSELVER seinen Sitz in Österreich hat und somit dem österreichischen Recht unterliegt, sind wir bemüht gegebenenfalls alle relevanten Änderungen im Sinne des E-Commerce rechtzeitig umzusetzen, um Euch weiterhin einen reibungslosen Verkauf über unsere Plattform zu ermöglichen.

Euer KUSELVER-Team

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...